Kosten einer Behandlung
Für eine osteopathische Behandlung wird ein Betrag von 100 EUR berechnet. Ein Termin dauert etwa 50 bis 60 Minuten, wobei sich die Dauer der Behandlung nach dem Behandlungsverlauf richtet. Abweichend hiervon wird für den ersten Termin eines Patienten/ einer Patientin ein Honorar von 110 EUR vereinbart. Dieser dauert ca. 60 bis 70 Minuten. Privatversicherte und Zusatzversicherte erhalten eine Abrechnung nach GeBüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Die Kosten liegen hier bei 100 bis 120 Euro.
Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kassen
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung sind bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Regelleistung. Allerdings übernehmen viele Kassen einen Teil oder sogar vollständig die Behandlungskosten. Bitte fragen Sie bei ihrer Kasse, welche Voraussetzungen gefordert werden. In den meisten Fällen wird eine Verbandszugehörigkeit des Therapeuten und ein ärztliches Rezept benötigt. Ich bin Mitglied im Verband freier Osteopathen (VfO).
Kostenübernahme bei privat Versicherten / Zusatzversicherten
Die Kosten für die Behandlung werden nach GebüH der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. In der Regel erstatten private Krankenkassen die Kosten einer osteopathischen Behandlung, wobei dies von Ihrem Versicherungstarif abhängt. Informieren Sie sich auch hier am besten schon vorher direkt bei Ihrer Versicherung.
Auch können Zusatzversicherungen spezielle Tarife zur Kostenübernahme beinhalten.